Unfallgutachten

 

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie z. B. eines GTÜ-Partners in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Die GTÜ-Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden.

Unsere GTÜ-Sachverständige listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann. Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.