Gasprüfungen

Gasprüfung nach § 41a StVZO (PKW LPG, CNG)

Unsere Prüfingenieure führen die wiederkehrenden Gasanlagenprüfung
nach GSP, GAP, GWP und G607 durch.

 

Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41a(5) StVZO:

Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Dies können Sie bei den Prüfstellen von GTÜ Walter in Völklingen, Eschringen und Homburg vornehmen lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

Gasanlagenprüfung (GAP):

Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgerüstet sind, haben im Zusammenhang mit jeder Reparatur der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Gasanlage durch Brand oder Unfall beeinträchtigt wurde. Diese Prüfung darf von verantwortlichen Personen in anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder GTÜ-Prüfingenieuren durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Anerkennung haben.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP):

Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)

An unserer Prüfstelle werden Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durchgeführt.

Erfahren Sie beim GTÜ- Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden Sie sich an das Team von GTÜ Walter.

https://www.gtue.de/Startseite/Presse/Publikationen/weitere_Publikationen/65994.html?nav=57905