Oldtimer H-Kennzeichen

 

Oldtimer mit H-Kennzeichen nach §23 StVZO

Gemäß § 23 StVZO sind wir als GTÜ-Vertragspartner berechtigt die Oldtimerbegutachtung zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Unsere Prüfingenieure sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um.