Fahrzeugprüfung nach GGSVE BOkraft
Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr)


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Untersuchung GGVSE u. BOKraft
Untersuchung von FZ nach §6 GGVSE und BOKraft
An den Prüfstellen von GTÜ Walter untersuchen unsere Prüfingeniere auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Für alle Fragen rund um das Thema BO Kraft steht Ihnen unser Team von GTÜ Walter zur Verfügung und berät Sie gerne.