Änderungsabnahmen

 

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

 

Unser KFZ-Sachverständigenteam führt Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO an Ihrem Fahrzeug durch. Durch Umbaumaßnahmen/Änderungen/Tuning an Ihrem KFZ kann unter Umständen die werksseitige allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Viele Umbauten müssen daher von einem Sachverständigen abgenommen werden, der in einem Anbaugutachten überprüft und bestätigt, dass ein fachgerechter Umbau am Fahrzeug erfolgt ist.

Ob ein Anbaugutachten durchgeführt werden muss, ist in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Teileherstellers vermerkt. Wurden allerdings Änderungen an Fahrwerk, Bremsen oder Lenkung vorgenommen, so muss grundsätzlich eine Änderungsabnahme erfolgen. Bei Unsicherheiten und Fragen zu diesem oder anderen Themen wenden Sie sich einfach an uns-wir beraten Sie gerne! Weitere Infos finden Sie auf der offiziellen GTÜ-Seite für Änderungsabnahmen.